Getränkekunde

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Teilnahmebescheinigungen

Gerne stellen wir Ihnen kostenfrei nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebe-scheinigung (ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20 SGB V) aus, insofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.

Inwieweit Kursinhalte und Qualifikationskriterien den Konditionen im Sinne des §20 Abs. 1 SGB V entsprechen, liegt im Beurteilungsermessen der einzelnen Krankenkasse oder der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP). Die Volkshochschule stellt Teilnahmebescheinigungen für ihre qualitativ hochwertigen Gesundheitskurse – unabhängig von einer Registrierung bei der ZPP – aus. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus. Bonusprogramme: Für einen Eintrag (Stempelaufdruck) in Ihr Krankenkassen-Bonusheft wenden Sie sich bitte mit Ihrer vhs-Teilnahmebestätigung an Ihre Krankenkasse.

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