Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Dies setzt keine schriftliche Bestätigung der vhs voraus. Im Fall einer Absage werde Sie verständigt (telefonisch, per E-Mail oder per SMS).

Das „Ausprobieren“ von Kursen am ersten Kursabend ist nur mit einer verbindlichen Anmeldung bei der vhs möglich. Eine evtl. Abmeldung muss zwingend am darauffolgenden Arbeitstag bei der vhs erfolgen.

Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig.

Nach Erteilung einer Einzugsermächtigung durch die Teilnehmenden bei der Anmeldung wird die Zahlung im Lastschriftverfahren abgewickelt. Der Einzug vom Bankkonto der Teilnehmenden erfolgt frühestens nach dem ersten Veranstaltungstag. Bei Änderung der Bankdaten ist ein neues Mandat zu erteilen. Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben oder ungerechtfertigten Widerrufs werden die Bankgebühren zu Lasten der Kontoinhaber/innen berechnet.

§2 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der Volkshochschule. Kursleitungen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

§3 Rücktrittsrecht

a) Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die jeweilige Mindestzahl nicht erreicht wird, bei Ausfall eines Dozenten (z.B. wegen Krankheit) oder anderer von der vhs nicht zu vertretenden Gründen. Bei einer Teilnehmerzahl ab 5 Personen kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer mit einer Kürzung der Abende oder einer entsprechenden Erhöhung der Kursgebühr einverstanden sind. In diesem Fall ist keine Ermäßigung möglich.

b) Der/die Teilnehmer/in kann durch schriftliche Erklärung zurücktreten, die spätestens drei Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin bei der Volkshochschule eingegangen sein muss. Wird in der Kursausschreibung eine längere Rücktrittsfrist genannt, gilt diese.

Nicht als Abmeldung bzw. Rücktrittsrechtserklärung gilt das Fernbleiben von einer Veranstaltung. Ebenfalls wirkungslos ist eine mündliche Abmeldung beim Dozenten.

c) Die vhs behält sich vor, Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der vhs wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die vhs wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig informieren.

d) Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht hat der/die Teilnehmer/in unverzüglich nach der Information der vhs über die Leistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen.

e) Die vhs ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder der Erkrankung der Kursleitung kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Die vhs wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der betroffenen Kunden, diesen Ersatztermin anzunehmen und das Teilnahmeentgelt hierfür zu entrichten.

§4 Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden. Die Teilnahmebescheinigungen sind in der Geschäftsstelle abzuholen.

§5 Urheberschutz

Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden.

§6 Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§7 Datenschutz

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung und die Angaben unter https://www.vhs-kronach.de/kontakt/datenschutzerklaerung.html.

§8 Sonstiges

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Stand: September 2019

Siehe auch:

Wichtige Hinweise zu Ermäßigungen, Kursgebührenstaffelung, Anmeldeverfahren etc.


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